Überflüglung

Überflüglung
über|flü|geln <sw. V.; hat [urspr. Soldatenspr., eigtl. = die eigenen Flügel (3 a) an den feindlichen vorbeischieben]:
andere [ohne große Anstrengungen] in ihren Leistungen übertreffen u. so den Vorrang vor ihnen bekommen:
die Konkurrenz [in etw.] ü.
Dazu:
Über|flü|ge|lung, (seltener:)
Über|flüg|lung, die; -, -en <Pl. selten>.

* * *

Über|flü|ge|lung, Über|flüg|lung, die; -, -en <Pl. selten>: das Überflügeln.

Universal-Lexikon. 2012.

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  • Überflüglung — Über|flü|ge|lung, Über|flüg|lung …   Die deutsche Rechtschreibung

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