- Überflüglung
- über|flü|geln <sw. V.; hat [urspr. Soldatenspr., eigtl. = die eigenen ↑ Flügel (3 a) an den feindlichen vorbeischieben]:andere [ohne große Anstrengungen] in ihren Leistungen übertreffen u. so den Vorrang vor ihnen bekommen:die Konkurrenz [in etw.] ü.Dazu:Über|flü|ge|lung, (seltener:)Über|flüg|lung, die; -, -en <Pl. selten>.
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Über|flü|ge|lung, Über|flüg|lung, die; -, -en <Pl. selten>: das Überflügeln.
Universal-Lexikon. 2012.